Haftbefehl

 

Das Interessante an meinem Haftbefehl ist der letzte Absatz.

 

Da steht sinngemäß, daß ich damals das Recht gehabt hätte, gegen diesen Haftbefehl innerhalb einer

Woche persönlich, schriftlich oder über einen Anwalt, beim zuständigen Gericht Wiederspruch ein zu legen.

 

Ja, wie macht man das, wenn man in der besagten Wochenfrist in einer Zelle sitzt,

kein Schreibpappier oder Kontakt nach "draußen" hat

und von einem Anwalt auf weiter Flur nichts zu sehen ist.

 

Wahrscheinlich dachte die Stasi und der Richter, ich könnte ja ein Wurmloch im Zeitkontinium

finden und über die 4. Dimension, den Rotschild-Effekt nutzend, mich zu einem Gericht beamen.

 

Wahrscheinlicher ist jedoch, sie dachten gar nichts.

Oder sie dachten: Den haben wir, und der bleibt auch hier !

 

Soweit zum Thema: Theorie & Praxis der DDR-Rechtskultur.