Einreisesperre
Ist man "illegal" aus der DDR geflohen, konnte man dieses Land nicht mehr betreten ohne dort verhaftet zu werden. Selbst der Transitweg nach Berlin-West war nicht benutzbar.
Jedoch, auch wenn man die DDR völlig LEGAL verließ, stand ein späterer Besuch der Verwandten/Bekannten dort in den Sternen. Es wurde nämlich von den "staatlichen Organen" der DDR eine Einreisesperre festgelegt.
Die konnte 5-10-20 Jahre oder länger dauern.
Die Dauer der Einreisesperre wurde dem Betroffenen nicht mitgeteilt.
Wollte man, zum Beispiel, von Berlin-West mit einem Tagesvisum nach Berlin-Ost einreisen, so wurde einem an der Grenze nur lapidar gesagt: "Ihre Anwesenheit in der DDR ist unerwünscht." ... und wieder zurückgeschickt.
Meine "Einreisesperre" dauerte 13 Jahre und endete 1999. (siehe unten / Dokument 3; letzter Absatz)
Da gab es seit 10 Jahren schon keine DDR mehr.
Wie man an diesen "Original" Dokumenten der Behörde zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen sieht,
sind immer wieder die "Schwärzungen" ein Problem.
Wie soll man DA Geschichte aufbereiten.
Jedesmal, wenn es spannent wird kommt: Schwarz.