DDR-Dokumente

Allgemein möchte ich darauf hinweisen, daß Stasi-Dokumente die Sicht der Stasi darstellen. Zu "Geschichtsdokumenten" werden sie erst, wenn die Stasiunterlagenbehörde (BStU) diese Unterlagen unzensiert durch Schwärzungen, sobald Interessen Dritter berührt sind, zugänglich macht. (Stellen Sie sich vor, die Protokolle des Eichmann-Prozesses oder der Nürnberg-Prozesse wären "geschwärzt", sobald der Name eines "Dritten" genannt wird.) So funktioniert Geschichtsverarbeitung halt leider nicht.

 

Vergleicht man in meinem Fall den "Abschlußbericht" der Stasi (nach Abschluß der Vernehmungen) mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und das Ganze dann mit dem Urteil des Gerichtes, so wird  ersichtlich, daß der Eine vom Anderen nur noch abschrieb.

 

Das" Urteil" wurde also im wesentlichen vom "Vernehmer" der Stasi gefällt. Einem Menschen, der weder fachlich noch verantwortungsmäßig dazu befähigt war. Staatsanwalt und Richter haben im nachhinein nur noch das Strafmaß bestimmt.

Den Versuch der eigenen Recherche und Meinungsbildung unternahm der Staatsanwalt nicht. Er baute seine Anklage auf die "Vernehmungs-Protokolle" der Stasi auf.

 

Auffallend in meinem Fall war, daß der Richter beim Strafmaß drei Monate unter dem Antrag des Staatsanwaltes blieb. Das war nicht üblich damals. Ich führe das darauf zurück, daß mein damaliger Anwalt, Dr. Gregor Gysi, ein sehr gutes Plädoyer hielt.

Leider vergaß er dabei auf "unschuldig" zu plädieren.

 

Trotzdem war er der Einzige, der schnell verstand worum es hier eigentlich ging. Nämlich darum, daß ich ein kleiner dummer Junge war, der nicht wußte, wohin die "Reise" geht. Und somit kein Staatsfeind war.

Vielleicht ein FEINDchen, wenn überhaupt.

 

Interessant ist, daß nicht nur die "eigentliche Tat" mir vorgeworfen wurde, sondern auch,

daß ich damit den Ausreiseantrag meiner Mitangeklagten unterstützen hätte wollen.

Unabhängig vom Wahrheitsgehalt dieses "Vorwurfs", war besagter Ausreiseantrag von ihr jedoch völlig legal gestellt worden.

Und war somit auch nach DDR-Recht keine Straftat.

 

Man warf mir also vor, ich hätte eine Bürgerin der DDR dabei unterstützt, ihr, von der DDR-Verfassung zugebilligtes, Recht auf  "Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR" wahr zu nehmen.

Ich unterstützte also eine DDR-Bürgerin bei der Wahrnehmung ihres DDR-Rechtes.

Das war der eigentliche Vorwurf hinter dem vorgeschobenen Vorwurf.

 

Das ist eine Logik, die man wohl nur verstehen kann, wenn man Stasi-Vernehmer ist.

Rechtswissenschaftler  der Neuzeit können sich heute noch damit ihr Hirn verknoten.

 

Aber lesen Sie selbst.

(in den Unterrubriken links)